Mitgliedsbeiträge im Tennisklub am Mattlerbusch e.V.

Willkommensbeiträge für das erste Mitgliedsjahr 

  • 150€ Erwachsene
  • 50€  Ermäßigt (Vollzeitstudierende, Auszubildende)
  • 30€  Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre

Reguläre Mitgliedsbeiträge

Einzelmitgliedschaften

  • 275€  Erwachsene
  • 110€    Ermäßigt (Vollzeitstudierende, Auszubildende)
  • 65€    Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre
  • 50€    Passive Mitgliedschaft


Familienmitgliedschaften

  • 355€  1 Elternteil + ab 2 Kinder
  • 600€ 2 Elternteile + Kind(er)


Gemeinschaftsstunden

Alle aktiven Mitglieder im Alter zwischen 18 und 65 Jahren haben sich verpflichtet, je vier Gemeinschaftsarbeitsstunden jährlich für den Tennisklub am Mattlerbusch e.V. zu leisten oder eine Ersatzleistung in Höhe von 60€ zu zahlen. 

-Vorstand TKM 2026-


Ergänzende Regelungen zu den Mitgliedschaften

Willkomensbeitrag
Der Willkommensbeitrag gilt ausschließlich für das erste Kalenderjahr der Vereinsmitgliedschaft. Ab dem zweiten Kalenderjahr wird automatisch der reguläre Mitgliedsbeitrag berechnet. 

Kinderbeiträge
Der Kinderbeitrag gilt ab dem Kalenderjahr, in dem das Mitglied seinen 7. Geburtstag feiert. 

Ermäßigter Mitgliedsbeitrag
Ermäßigte Beiträge gelten für Mitglieder über 18 Jahre, die sich in einer der folgenden Situationen befinden:

  • Vollzeitstudium
  • Schulbesuch
  • Ausbildung

Ein berufsbegleitendes Studium berechtigt nicht zum ermäßigten Mitgliedsbeitrag.
Der entsprechende Nachweis (z.B. Studien- oder Schulbezeichnung) muss:

  • aus dem aktuellen Kalenderjahr stammen und
  • spätestens bis zum 01.03. eigenständig eingereicht werden an:

[email protected]

Wird kein gültiger Nachweis eingereicht, wird automatisch der volle Erwachsenenbeitrag abgebucht. Eine bereits erfolgte Abbuchung kann nicht rückgängig gemacht werden. 

Familienmitgliedschaften
1 Elternteil + Kinder
Diese Familienmitgliedschaft gilt, wenn ein Elternteil mindestens zwei seiner Kinder im Verein angemeldet hat. 
Ein Elternteil mit nur einem Kind zahlt die regulären Mitgliedsbeiträge für einen Erwachsenen und ein Kind. 

Allgemeine Regelung
Familienmitgliedschaften werden automatisch angewendet, sobald die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. 

Aufnahmeantrag 

Vollständig ausgefüllt und unterschrieben im Klub einwerfen oder per Post oder E-Mail an [email protected] senden. 
Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand durch Beschluss.

Die Satzung ist aktualisiert und demnächst hier wieder veröffentlicht. 

Informationen zur Datenschutz-Grundverordnung und die Einwilligung in die Veröffentlichung von Personenbildnissen sind im Klub erhältlich. 

Satzung des TKM

 

Satzung des Tennisklub am Mattlerbusch e.V.
Gültig ab 03. Dezember 2025

Die in dieser Satzung verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich immer gleichermaßen auf weibliche, männliche und diverse Personen. Auf eine Doppelnennung und gegenderte Bezeichnungen wird zugunsten einer besseren Lesbarkeit verzichtet.
§1 Name, Sitz, Zweck des Vereins
Der Tennisklub am Mattlerbusch e.V. mit Sitz in 47169 Duisburg, Mattlerstraße 30, verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: Die Abhaltung von geordneten Sport- und Spielübungen, die Durchführung von sportlichen Veranstaltungen, die Pflege und den Ausbau des Jugend-, Senioren- und Breitensports, den Einsatz von sachgemäß vorgebildeten Übungsleitern sowie die Beschaffung, Erhaltung und Pflege von Sportanlagen und Sportgeräten. Der Verein ist parteipolitisch neutral. Er ist offen für alle Menschen, gibt ihnen die gleichen Rechte und wendet sich damit gegen antidemokratische, nationalistische und antisemitische Tendenzen. Er wirkt allen auftretenden Diskriminierungen und Benachteiligungen von Menschen, insbesondere wegen ihrer Nationalität, ethnischen Zugehörigkeit, Religion, Geschlecht, sexueller Orientierung, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder Behinderungen entgegen. Er verurteilt jegliche Gewalt unabhängig davon, ob sie körperlicher, seelischer oder sexueller Art ist.
§2 Tätigkeit
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
§3 Mittelverwendung
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
§4 Begünstigungen
Der Verein wird ehrenamtlich geleitet. Die Mitglieder haben keinerlei Anteil an dem Vereinsvermögen. Sie können keinerlei Gewinnanteile oder sonstige Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins erhalten.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§5 Auflösung oder Aufhebung des Vereins
Über die Auflösung des Vereins beschließt die Mitgliederversammlung gemäß §41 BGB mit einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins dem Deutschen Roten Kreuz zu, das es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige oder mildtätige zu verwenden hat. Ebenso steht bei Auflösung des Vereins oder bei Beendigung der Mitgliedschaft den Mitgliedern kein Anspruch auf das Vereinsvermögen zu.
§6 Farben des Vereins
Der Verein hat die Farben Grün-Weiß.
§ 7 Mitglieder
Ehrenmitglieder, Aktive Mitglieder, passive Mitglieder.
§8 Mitgliedschaft
· Der Vorstand ist berechtigt, verdiente Mitglieder in geeigneter Form zu ehren. Personen, die sich um den Verein besonders verdient gemacht haben, können auf Vorschlag des Vorstandes zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Die Ernennung zu Ehrenmitgliedern erfolgt auf Lebenszeit, sie bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitgliederversammlung.
 · Aktive Mitglieder haben nach Vollendung des 18. Lebensjahres gleiches Stimmrecht in den Hauptversammlungen. Eine Übertragung des Stimmrechts ist nicht zulässig. Sie können Anträge stellen und in den Vorstand gewählt werden.
· Als jugendliche Mitglieder gelten diejenigen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
 · Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden. Über den Aufnahmeantrag, der in Textform eingereicht werden muss, entscheidet der Vorstand. Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht.
 · Der Aufnahmeantrag hat Name, Alter, Beruf und eine gültige Kontoverbindung zu enthalten. Minderjährige bedürfen der Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters.
 · Mit dem Antrag erkennt der Antragsteller für den Fall seiner Aufnahme die Satzung an. Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht.
· Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand durch Beschluss. Die Entscheidung ist dem Antragsteller mitzuteilen; sie bedarf keiner Begründung.
· Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Aufnahmebeschluss und wird mit dem Zugehen der Aufnahmebestätigung wirksam. Sie verpflichtet zur Zahlung.
§ 9 Rechte und Pflichten der Mitglieder
Allen Mitgliedern steht das Anwesenheits-, Rede und Antragsrecht in den Mitgliederversammlungen zu. Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr haben sie ein Stimmrecht. Den Mitgliedern steht die Benutzung der Einrichtungen des Vereins sowie die Teilnahme an Veranstaltungen zu. Dies gilt jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Zahlung des Beitrags und möglicher Gebühren. Die Mitglieder haben folgende Pflichten:
· Die Vereinssatzung, die Vorstandsbeschlüsse, die weiteren Ordnungen wie z.B. Platz- und Spielordnung und Versammlungsbeschlüsse zu beachten.
· Die in der Satzung des Vereins niedergelegten Grundsätze zu fördern.
· Die von der Mitgliederversammlung beschlossenen Beiträge und sonstige Leistungen zu entrichten. · Die übernommenen Ämter gewissenhaft auszufüllen.
· Mutwillige Beschädigungen und schuldhaften Verlust von Vereinseigentum zu ersetzen.
 · Gegenseitige Rücksichtnahme
· Den Verein über Änderungen der Bankverbindung, die zum Einzug der Mitgliedsbeiträge verwendet wird, oder der Wohnanschrift zu informieren.
§ 10 Beendigung der Mitgliedschaft
· Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austrittserklärung, Ausschluss oder Streichung der Mitgliedschaft.
· Der Austritt ist gegenüber dem Vorstand in Textform an Email [email protected] oder postalisch an Vorstand TKM Mattlerstraße 30 47169 Duisburg zu erklären. Der Austritt ist unter Einbehaltung der Kündigungsfrist von drei Monaten zu jedem Kalenderjahresende zulässig. Zur Einhaltung der Frist ist der rechtzeitige Zugang der Austrittserklärung an den Vorstand notwendig.
· Die Umwandlung von aktiver zu passiver Mitgliedschaft ist gegenüber dem Vorstand in Textform ohne Frist zum Jahresende zu erklären.
· Der Vorstand ist befugt, im Einzelfall das Ausscheiden oder Umwandeln zu jedem anderen Zeitpunkt zuzulassen.
· Der Ausschluss aus dem Verein ist nur aus wichtigem Grund zulässig.
o Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor:
o Bei grobem Verstoß gegen die Satzung,
o wegen massiven unsportlichen Verhaltens,
o wegen unehrenhaften Verhaltens innerhalb oder außerhalb des Vereinslebens, wenn hierdurch die Interessen und das Ansehen des Vereins in der Öffentlichkeit oder vereinsinternen schwerwiegend beeinträchtigt wird.
o Wenn der Mitgliedsbeitrag oder sonstige offene Forderungen trotz Mahnung an die zuletzt bekannte Adresse länger als drei Monate mit seiner fälligen Beitragszahlung in Verzug ist.
o Die Mahnung gilt auch dann als zugegangen, wenn sie ausschließlich deswegen nicht zugestellt werden konnte, weil das Mitglied eine korrekte Anschrift nicht genannt hat.
· Über einen Ausschluss entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen, nachdem dem betroffenen Mitglied innerhalb einer Frist von zwei Wochen die Möglichkeit gegeben wurde, sich mündlich oder in Textform zum Sachstand zu äußern. Gegen den schriftlich mitgeteilten Ausschließungsbeschluss kann das Mitglied innerhalb einer Frist von einem Monat nach Zugang Widerspruch einlegen. Bei Widerspruch des auszuschließenden Mitglieds entscheidet die Mitgliederversammlung endgültig über den Ausschluss. Ab dem Zugang des Ausschließungsbeschlusses ruhen sämtliche Rechte des auszuschließenden Mitglieds. Ausgeschlossene Mitglieder haben keinen Anspruch auf Beitrags- und sonstige Rückerstattungen aus dem Vermögen des Vereins.
 · Durch die Beendigung der Mitgliedschaft werden etwaige Verpflichtungen des ausscheidenden Mitgliedes, die dem Verein gegenüber bis zum Ausscheiden begründet worden sind, nicht berührt.
§ 11 Mitgliedsbeiträge
· Jahresbeitrag
· Gemeinschaftsstunden
· Umlagen
Die ordentliche Mitgliederversammlung entscheidet über:
1. Die Jahresbeiträge
2. Die Gemeinschaftsstunden und ersatzweise Bezahlung
3. Etwaige Umlagen
Die Jahresbeiträge sind im Voraus zu entrichten.
In begründeten Einzelfällen kann der Vorstand den Jahresbeitrag stunden oder ganz oder teilweise erlassen.
Umlagen dürfen nur zur Erfüllung des Vereinszwecks beschlossen werden. Die Höhe einer Einmalzahlung darf das vierfache des jährlichen Mitgliedsbeitrag- aktive Erwachsene Vollmitgliedschaft nicht überschreiten. Der Beschluss erfolgt durch die Mitgliederversammlung.
§ 12 Organe des Vereins
 Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.
§ 13 Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus dem geschäftsführenden Vorstand und dem erweiterten Vorstand.
Dem geschäftsführenden Vorstand gehören an:
· Der erste Vorsitzende
· Der zweite Vorsitzende
· Der Kassenwart
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich in allen Vereinsangelegenheiten durch zwei Mitglieder des geschäftsführenden, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretenden Vorsitzende, vertreten.
Er ist Vorstand im Sinne des § 26 BGB und in das Vereinsregister beim Amtsgericht Duisburg einzutragen.
Der erweiterte Vorstand besteht mindestens aus:
· Sportwart
· Jugendwart
· Schriftwart
· Seniorenwart
Der erweiterte Vorstand ist nicht Vorstand im Sinne des § 26 BGB.
Soweit nach den Bestimmungen dieser Satzung der Vorstand eine Entscheidung zu treffen hat, ist der Gesamtvorstand zuständig.
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung in öffentlicher Abstimmung gewählt. Eine geheime Abstimmung hat zu erfolgen, wenn 10 Mitglieder der ordentlichen Mitgliederversammlung dieses Verlangen.
Wiederwahl ist möglich. Die Amtsdauer beträgt zwei Jahre. Der Vorstand bleibt bis zur Neuwahl im Amt. Das Amt eines Vorstandsmitgliedes endet mit seinem Ausscheiden aus dem Verein. Scheidet ein Mitglied vor Ablauf seiner Amtsdauer aus, wählt der Vorstand ein Ersatzmitglied für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitgliedes.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte sowie zur Aufnahme eines Kredites von mehr als Euro 10.000,- die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.
Der Vorstand leitet die inneren und äußeren Vereinsangelegenheiten. Die Geschäftsverteilung erfolgt in der ersten nach der Mitgliederversammlung, in der der Vorstand gewählt wird, einberufenen Vorstandssitzung.
Der Vorstand tritt bei Bedarf zusammen. Eine Vorstandssitzung ist einzuberufen, wenn ein Vorstandsmitglied das verlangt.
Der erste Vorsitzende lädt zur Vorstandssitzung ein und führt den Vorsitz, bei seiner Verhinderung der zweite Vorsitzende. Die Vorstandssitzung ist beschlussfähig bei einer Anwesenheit von mindestens 4 Mitgliedern. Sie entscheidet, mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmgleichheit entscheidet die Stimme des die Versammlung leitenden ersten oder zweiten Vorsitzenden. Die Abstimmungen in der Vorstandssitzung sind offen.
§ 14 Mitgliederversammlung
1. Ordentliche Mitgliederversammlung,
2. Außerordentliche Mitgliederversammlung
Zu 1.) Die ordentliche Mitgliederversammlung soll in den ersten beiden Kalendermonaten eines Jahres einberufen werden. Zur Teilnahme an der ordentlichen Mitgliederversammlung sind alle aktiven und passiven Mitglieder sowie Ehrenmitglieder einzuladen.
Zu 2.) Die außerordentliche Mitgliederversammlung muss einberufen werden, wenn ein Viertel aller Mitglieder unter Angabe des Zwecks und der Gründe dies verlangt.
Der Vorstand hat der vorstehenden unter 1 zu berufenen Versammlung einen Jahresbericht und eine Jahresrechnung vorzulegen. Die Versammlung hat über die Entlastung des Vorstandes Beschluss zu fassen.
Bei Vorstandswahlen wird ein neutraler Versammlungsleiter aus der Mitte der anwesenden Mitglieder gewählt. Der Versammlungsleiter übt in der Mitgliederversammlung das Hausrecht aus. Die Wahlen der Vorstandsmitglieder haben einzeln zu erfolgen, sofern die Mitgliederversammlung nicht anders beschließt. Nach den Wahlen leitet der neue Vorstand die weiteren Tagesordnungspunkte.
Die Mitgliederversammlung ist vom Vorstand in Textform unter Einhaltung einer Frist von drei Wochen einzuberufen. Die Frist beginnt mit der Absendung der Einladung.
Die Einberufung der Versammlung muss den Gegenstand der Beschlussfassung bezeichnen.
Jedes Mitglied kann bis spätestens eine Woche vor dem Tag der Mitgliederversammlung beim Vorstand in Textform beantragen, dass weitere Angelegenheiten nachträglich auf die Tagesordnung gesetzt werden. Der Versammlungsleiter hat sodann zu Beginn der Versammlung die Tagesordnung entsprechend zu ergänzen. Über Antrage auf Ergänzung der Tagesordnung, die erst in der Mitgliederversammlung gestellt werden, beschließt Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
Die Mitgliederversammlung beschließt insbesondere über:
· Die Genehmigung der Jahresrechnung
· Die Entlastung des Vorstandes
· Die Wahl des Vorstandes
 · Die Wahl der Kassenprüfer die
· Satzungsänderungen mit drei Viertel Mehrheit der abgegebenen Stimmen
· Festsetzung der Mitgliedsbeiträge
· Anträge des Vorstandes und der Mitglieder
· Ausschluss eines Mitgliedes aus dem Verein
· Umlagen
· Gemeinschaftsstunden
Die außerordentliche Mitgliederversammlung soll nur in besonderen Fällen einberufen werden.
Jede ordnungsgemäße einberufene Versammlung ist beschlussfähig.
Die Versammlungen werden vom ersten oder bei dessen Verhinderung vom zweiten Vorsitzenden geleitet.
§ 15 Abstimmungen / Mehrheiten
Die Abstimmungen in der Mitgliederversammlung sind offen. Auf verlangen von 10 Mitgliedern haben die Abstimmungen geheim zu erfolgen. Sofern in dieser Satzung nichts anders bestimmt ist, entscheiden die Mitgliederversammlungen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
§ 16 Protokoll
Über den Gang der Versammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das die Anträge und Beschlüsse zu enthalten hat und allen Vereinsmitgliedern zugänglich gemacht werden muss. Das Protokoll ist vom Versammlungsleiter und Schriftführer zu unterzeichnen.
§17 Haftung des Klubs
Den Gläubigern des Klubs haftet für ihre Forderungen nur das Klubvermögen. Der Verein haftet nicht für Schäden oder Verluste, die Mitglieder bei der Ausübung des Sportes, bei der Benutzung der Anlagen, Einrichtungen oder Veranstaltungen erleiden.
§18 Datenschutz
1. Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten seiner Mitglieder in automatisierter und nichtautomatisierter Form. Diese Daten werden ausschließlich zur Erfüllung der in dieser Satzung genannten Zwecke und Aufgaben des Vereins verarbeitet, z.B. im Rahmen der Mitgliederverwaltung. Näheres ist in DSGVO geregelt. 
2. Die DSGVO ist nicht Bestandteil der Satzung. 

Euer Vorstand 2026/2027

1. Vorsitzender
Marian Zielinski

  • Ansprechpartner für Mitglieder und Partner
  • SPG
  • Administration




2. Vorsitzender
Jens Schepers

  • Onlinebuchungen T04
  • Hallenabos 
  • Homepage
  • Facebook


 

Kassenwart
Stefan Niehoff

  • Buchhaltung
  • Abrechnungen
  • Verwaltung
  • Technik
  • Ansprechpartner für Gewerke

2. Kassenwartin
Liv Kastner

  • Buchhaltung
  • Abrechnungen
  • Verwaltung

Schriftwartin
Fenja Stratenhoff

  • Mitgliederdaten Verwaltung
  • SPG
  • Anmeldungen
  • Abmeldungen
  • Instagram

Sportwart
Cedric Siebert

  • Medenmannschaften
  • Turniere
  • Klubmeisterschaften
  • Ansprechpartner für Training Erwachsene

2. Jugendwart
Andreas Schneider

  • Medenmannschaften Kinder/Jugend
  • Turniere Kinder/Jugend
  • Ansprechpartner für Eltern


Seniorenwart
Heinz Garden

  • Mühlerunde
  • Senioren Angelegenheiten
  • Ehrungen

Projektgruppe Sponsoring

Kyra Koppers
(Ansprechpartner für Sponsoren und Förderer des TKM)


Die Geschichte des TK am Mattlerbusch

Auch ohne Zeitzeugen der Vereinsgründung zu sein, blicken wir mit Stolz auf 100 Jahre Vereinsgeschichte zurück. Das ist eine lange Zeit, in der sich viel ereignet hat.

Alles begann damit, dass sich tennisbegeisterte Hamborner und gleichgesinnte „Zugereiste“ zusammenfanden, um am 08.04.1907 einen Verein zu gründen, den „ Marxloher Tennisclub“.

25 Gründungsmitglieder zählte der neue Verein, der für seine Einplatzanlage auf einem Grundstück des Hofes Schulte-Marxloh die Pachtgebühr von 200 Mark aufbringen musste.

Ein Jahr später wurde bereits das erste Turnier ausgetragen. Die Damen trugen damals helle Röcke, die stets bis zu den Knöcheln reichten und Blusen mit Stehkragen. Dazu große, verzierte Hüte, die auch beim Spielen nur selten abgesetzt wurden. Die Sportbekleidung der Herren bestand aus einem weißen Hemd zu einer ebenfalls weißen Woll- oder Flanellhose.

1910 genehmigte die Stadt Hamborn den Bau eines kleinen Häuschens als Regenschutz und zur Aufbewahrung der Geräte. Die Baukosten betrugen 500 Mark.

Leider reißen die Aufzeichnungen 1913 ab. Erst 1921, drei Jahre nach dem 1. Weltkrieg, werden sie fortgeführt. In diesem Jahr erfolgte die Eintragung ins Vereinsregister unter dem neuen Namen „Hamborner Tennisklub e.V.“

Aufgrund der ständig anwachsenden Mitgliederzahl wurde die Einplatzanlage bald zu klein, so dass an auf umliegende Plätze ausweichen musste.

Zunächst auf den Platz des Thyssen-Casinos in Bruckhausen, später, etwa ab 1924, wurde der Tennisplatz des Sportvereins Union Hamborn im Wechsel mitbenutzt. Aber auf Dauer war das keine Lösung und so griff man zu, als sich 1925/26 die Gelegenheit bot, ein Grundstück am Mattlerbusch zu pachten, auch gegen die Bedenken vieler Mitglieder, die die Lage als „ viel zu weit draußen“ erachteten.

1927 wurden auf dem neuen Gelände zunächst zwei Tennisplätze errichtet und der Spielbetrieb aufgenommen. Bis 1933 kamen dann noch zwei weitere Plätze hinzu, so dass nun auf vier Plätzen gespielt werden konnte. Die damals hergerichteten Plätze sind die Plätze 1 – 4, auf denen wir heute noch spielen.

Das erste Clubhaus, das hier errichtet wurde, war eine Art „Einraum-Hütte“, die dazu bestimmt war, Gerätschaften wie Netze, Bälle und Kreidetonnen zu deponieren. Zur Spielerunterkunft taugte sie noch nicht. Zu diesem Zweck wurde die Hütte nach und nach vergrößert, so dass mit der Zeit außer einem Gemeinschaftsraum mit kleiner Terrasse auch Damen- und Herrenumkleideräume, kalte Duschen und Toiletten entstanden. Bewirtschaftet war dieses Clubhaus noch nicht. Außer Mineralwasser, das es damals hier schon gab, brachte man sich alles Notwendige von zu Hause mit.

Zu dieser Zeit gehörte der Verein bereits dem Niederrheinischen Tennisverband an. Freundschaftsturniere wurden ausgetragen z.B. gegen Oberhausen, Sterkrade, Emmerich, Wesel, Meiderich oder Bocholt. Die Anreise zu Turnieren außerhalb erfolgte mit öffentlichen Verkehrsmitteln, kaum jemand besaß ein Auto.

Die nächste größere Veränderung stand 1940 an, als unser Club mit dem Tennisverein von Grün-Weiß-Holten, einem finanzkräftigen Verein, fusionierte. Der Zusammenschluss war im Sinne beider Vereine, denn die Holtener, überwiegend Angehörigen der Ruhrchemie, hatten das Geld und unser Verein die Plätze. Der Holtener Verein hatte seine verloren, weil das Gelände für neue Werksanlagen benötigt wurde.

Trotz des Ausbruchs des 2. Weltkrieges konnte noch bis zum Sommer 1941 gespielt werden. Ab 1942 musste der Spielbetrieb dann eingestellt werden. Nach Kriegsende war die Anlage völlig verfallen, das Clubhaus teilweise zerstört, alles noch Verwertbare gestohlen. Zum Wiederaufbau fehlten die Mittel. Erst im Winter 1949/50 fand man sich zur Wiedergründung zusammen und gab dem Club seinen heutigen Namen: Tennisklub am Mattlerbusch e.V. Dank der zahlreichen Spenden Freiwilliger und der kräftigen Unterstützung der Ruhrchemie konnten zwei Plätze soweit hergerichtet werden, dass im Frühjahr 1950 der Spielbetrieb wieder aufgenommen werden konnte. Im folgenden Jahr wurden die Plätze 3 und 4 instand gesetzt und nach den Plänen unseres damaligen zweiten Vorsitzenden ein massives Clubhaus gebaut, das im September 1951 seiner Bestimmung übergeben wurde.

Zur Errichtung von zwei zusätzlichen Plätzen wurde nach zähen Verhandlungen weiteres Gelände von der Stadt Duisburg gepachtet. Dank der Spenden einiger Mitglieder und der Unterstützung der August-Thyssen-Hütte, zu der unser damaliger 1. Vorsitzende gute Verbindungen hatte, konnte ab 1954 auf sechs Plätzen gespielt werden.

Wegen der ansteigenden Zahl der Mitglieder wurde bei der Jahreshauptversammlung im Januar 1964 beschlossen, das Clubhaus zu erweitern. Nach schwierigen Verhandlungen mit Stadt und Land wegen der Zurverfügungstellung von Mitteln, wurden im Winter 1965/66 die Erweiterungsmaßnahmen durchgeführt. Die Mehrkosten konnten durch Spenden gedeckt werden.

In den Jahren 1969/70 wurde erstmalig darüber nachgedacht, eine Tennishalle zu bauen. Der Plan musste aber zurückgestellt werden, weil die Kosten nach den Ermittlungen des Bauausschusses weit höher als geplant waren.

Erst im März 1972 wurde die Errichtung der Halle beschlossen, die anschließend gebaut und in Betrieb genommen wurde.

Nach Bewilligung entsprechender Mittel wurde 1974 ein siebter Tennisplatz gebaut und die Plätze fünf und sechs generalüberholt.

Etwa zur gleichen Zeit kam der Wunsch auf, das Clubhaus umzubauen. Aber auch dieses Projekt musste aus finanziellen Gründen erst einmal zurückgestellt werden. Erst im Januar 1978 konnten die Arbeiten beginnen, die daraus bestanden, das vorhandene Clubhaus teilweise abzureißen und einen Neubau zu errichten. Im Januar 1980 konnte dann schließlich das neue Clubhaus, zur Freude aller Mitglieder, die während der Bauphase erhebliche Behinderungen in Kauf genommen hatten, in seiner jetzigen Form seiner Bestimmung übergeben werden.

Eine weitere Instandsetzung der Plätze stand Mitte der 80er Jahre an, als die Plätze drei und vier saniert werden mussten. Außerdem griff der Verein in den Jahren zwischen 1992 und 1995 noch einmal tief in die Tasche und ließ die Terrasse überdachen und die Fläche rund um das Clubhaus neu pflastern. Außerdem wurde der Fahnenmast aufgestellt und die Mitgliedskarten, und damit ein neues Anmeldesystem für die Platzbenutzung, eingeführt.

1989 galt es noch einmal, eine große Hürde zu überwinden. Der Pachtvertrag mit der Stadt Duisburg war abgelaufen. Neuer Besitzer des Areals war aber inzwischen, was beim TKM niemand wusste, der Revierpark geworden .Die Parkverwaltung war allerdings nur zu einer zehnjährigen Vertragsverlängerung, versehen mit etlichen Einschränkungen, bereit. Nach zweijährigen zähen Verhandlung und unter Einschaltung von Stadt, Land und Bund wurde das Gelände des Vereins letztendlich wieder der Stadt Duisburg übertragen, die dann mit uns erneut einen Vertrag über dreißig Jahre abschloss.

Zahlreiche weitere Sanierungen, die keinen Aufschub duldeten, mussten in den letzten zehn Jahren durchgeführt werden, um die Substanz der Anlage zu erhalten.

Auch in sportlicher Hinsicht waren die 100 Vereinsjahre eine bewegte Zeit.

Während sich in den ersten Vereinsjahren die Aktivitäten auf zahlreiche Freundschaftsturniere, die oft einen feucht-fröhlichen Ausklang fanden, beschränkten, nahm seit Ende der 50er Jahre die erste Herrenmannschaft an der Medenrunde teil und konnte sich viele Jahre in der A-Klasse behaupten. Allein in den Jahren zwischen 1958 und 1963 haben sich Spieler unseres Clubs insgesamt neun Stadtmeistertitel errungen. Auch für unsere Jugendabteilung stand eine erfolgreiche Phase bevor. Sie tauchte in den 70er Jahren immer wieder auf den vorderen Tabellenplätzen auf und erkämpfte sich in dieser Zeit 33 Stadt- und 14 Bezirksmeisterschaften. Zu erwähnen wäre noch die damalige 1.Herrenmannschaft, die in der ersten Hälfte der 80er Jahre zweimal den Aufstieg in die Bezirksliga schaffte.

Ende der 80er und Anfang der 90er Jahre war dann auch unser Verein von der Abwanderung talentierter Jugendlicher betroffen, die ihre Chance nutzten, trotz der Förderung seitens des TKM und privater finanzieller Unterstützung, in anderen Vereinen in einer höheren Klasse zu spielen. In der folgenden Zeit, etwa 1989 bis 1999 konnten noch einmal zahlreiche Meisterschaften auf Stadt-und Bezirksebene erkämpft werden.

Derzeit spielen zwei Mannschaften unseres Vereins in der Bezirksliga.

Was vor 100 Jahren mit 25 Mitgliedern begann, war 1957,zum 50. Jubiläum, bereits auf 220 Mitglieder gewachsen. Schon damals spielten 96 Jugendliche im Verein. Trotz allgemein rückläufiger Tendenz, einige Vereine haben ihre Tennisabteilungen bereits geschlossen, verzeichnet unser Verein eine ständig wachsende Mitgliederzahl. Zur Zeit bietet er 392 Mitgliedern eine sportliche Heimat. Die  Anzahl der Jugendlichen, es sind im Moment 90 zeugt davon, dass die Jugendarbeit allen Vorständen des TKM zu allen Zeiten stets besonders am Herzen lag.

Bei dem einen oder anderen älteren Vereinsmitglied werden beim Lesen dieser Chronik vielleicht Erinnerungen geweckt. Den jüngeren Lesern wird möglicherweise klar, dass dieses Erbe es wert ist, erhalten zu werden.

Trotz aller Bemühungen erhebt diese Chronik keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Bestimmt wäre  die eine oder andere, den Autoren nicht bekannte, Begebenheit noch erwähnenswert gewesen. Auch wurde auf Namen bewusst verzichtet, denn es waren im Laufe des Jahrhunderts zu viele Mitglieder und Freunde des TKM, die den Verein in irgendeiner Form unterstützt haben, um sie alle namentlich zu erwähnen.